Risiken und Nebenwirkungen bei harter Patronatserklärung und späterer Insolvenz

Mit Beschluss vom 12.01.2017, Az. IX ZR 95/16 hat der BGH die Risiken einer harten Patronatserklärung deutlich gemacht.

Risiken und Nebenwirkungen bei harter Patronatserklärung und späterer InsolvenzIn dem entschiedenen Fall hatte eine Muttergesellschaft zu Gunsten einer Tochtergesellschaft gegenüber Dritten eine harte Patronatserklärung abgegeben. Die Zahlung erfolgte durch die Tochter. Nach Insolvenz der Tochter hat der Insolvenzverwalter die Zahlung der Tochtergesellschaft an den Dritten wieder zur Masse gezogen (insolvenzrechtliche Anfechtung). Der Vertragspartner der Kundin verlangt gegenüber der Muttergesellschaft Zahlung. Der BGH verweist auf die Regelung des § 144 InsO. Danach leben akzessorische Sicherheitsrechte im Falle der Insolvenzanfechtung wieder auf. Die harte Patronatserklärung wird diesen Sicherheitsrechten gleichgestellt. Daneben gibt der BGH auch einen Schadenersatzanspruch.

Folge dieses Urteils:

Das harte Patronat darf nicht leichtfertig gegeben werden. Die Risiken können sich noch nach Jahren einstellen. Es kann unter Umständen billiger sein, die Tochtergesellschaft nicht in die Insolvenz gehen zu lassen, sondern ordentlich zu liquidieren. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.