Treuepflichten und Gesellschafterklage

Die Treuepflichten der Gesellschafter rücken immer wieder in den Fokus der Gerichte.

Treuepflichten und Gesellschafterklage
Ein Fall bei dem die Gesellschafter wohl gar nicht mehr miteinander konnten ist Gegenstand der Entscheidung vom 22.01.2019 (Az. II ZR 143/17). Es ging um die Frage, ob ein Gesellschafter neben der Gesellschaft auf Zahlung der Kommanditeinlage an die Gesellschaft klagen kann. Entgegen dem OLG Köln hat der BGH die Klage des Gesellschafters wegen der bestehenden Treuepflichten abgewiesen. Der Gedanke dahinter: Die Gesellschafter sollen auch unter einander schonend miteinander umgehen. Dazu gehört auch keine unnötigen Kosten zu Lasten des anderen Gesellschafters zu verursachen. In der Entscheidung hatte die Gesellschaft selbst auch auf Zahlung der Einlage geklagt. Diese Klage hatte auch Erfolg. Die weitere Klage des Gesellschafters war daher – aus Sicht des BGH – nicht nötig, um das Ziel zu erreichen. Die Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage des Gesellschafters musste der verklagte Gesellschafter daher nicht tragen.

Fazit:

Die Entscheidung ist nachvollziehbar, aber auch die Ansicht des OLG hatte gute Argumente. Denn es gibt auch Gesellschaften die Ansprüche gegen ihre Gesellschafter nicht stringent verfolgen. Damit können Interessen der Mitgesellschafter in Gefahr geraten. Für die Praxis ist die Entscheidung des BGH aber maßgeblich. Der Fall, der im Rheinland angesiedelt ist, hat auch noch andere relevante Problemfelder aufgeworfen (Urkundsprozess, Verjährung und Demnächstzustellung) die immer wieder im Gesellschaftsrecht interessant werden.