Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden?
Voraussetzung für eine Ehescheidung ist das Scheitern der Ehe. Eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft muss ausgeschlossen sein.
Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, wird das Scheitern der Ehe vermutet. Gleiches gilt, wenn zwar nur ein Ehegatte die Scheidung will, die Ehegatten aber bereits seit drei Jahren getrennt leben.
Das Scheitern der Ehe kann vor Ablauf von drei Jahren bewiesen werden.
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit nach Ablauf eines Jahres zu beweisen, dass die Ehe gescheitert ist, wenn der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen will. Der Beweis kann beispielsweise dadurch geführt werden, dass beide Ehegatten bereits mit einem neuen Partner zusammenleben.
Was versteht man unter dem Trennungsjahr?
Dies ist der Zeitraum zwischen Trennung der Ehegatten und Einreichung des Ehescheidungsantrages. An vielen Gerichten ist es zulässig, einen Scheidungsantrag bereits zehn Monate nach Trennung einzureichen, weil das Verfahren wegen des Versorgungsausgleichs mehrere Monate dauert. Bis dieser entscheidungsreif ist, ist in der Regel das Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung abgelaufen. Bei besonderen Härtefällen gibt es hier Ausnahmen, aufgrund derer auch vor Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsantrag zulässig ist.
Wie erfolgt die Trennung im Sinne des Gesetzes?
In der Regel zieht einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Das Getrenntleben kann aber auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen.
Zu beachten ist, dass eine räumliche als auch finanzielle (Trennung der Bankkonten) Trennung vorliegt und die Ehegatten gegenseitig nicht mehr für einander sorgen (bspw.: Putzen, Kochen, etc.).
Braucht jeder Ehegatte einen Anwalt für ein Scheidungsverfahren?
Für die Scheidung selbst ist es nicht erforderlich, dass beide Parteien anwaltlich vertreten werden. Lediglich der Ehegatte, der den Ehescheidungsantrag stellt und einreichen lässt, benötigt einen Rechtsanwalt da für diese prozessuale Handlung gesetzlicher Anwaltszwang herrscht.
Dem Scheidungsantrag sind die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder beizufügen. Der andere Ehepartner kann der Scheidung persönlich zustimmen oder einen eigenen Antrag auf Scheidung stellen.
Was bedeutet Versorgungsausgleich / Rentenausgleich?
Das Verfahren zur Klärung des Versorgungsausgleiches leitet das Amtsgericht nach Einreichung des Ehescheidungsantrages von Amts wegen ein.
Hier ermittelt das Amtsgericht alle während der Ehezeit erworbenen Rentenrechte der beiden Ehegatten und teilt diese dann jeweils hälftig auf, so dass jede Partei für die Ehezeit die gleichen Rentenanwartschaften erhält.
Dies erfolgt von Rentenkonto zu Rentenkonto für jeden Rententräger einzeln.
Wer darf weiter in der Ehewohnung leben?
Sollten die Ehegatten sich hier nicht einig werden, wer in der Wohnung bleibt und wie der Hausrat zu teilen ist, so kann das Amtsgericht hierüber für die Zeit der Ehe vorläufig und für die Zeit nach der Ehescheidung endgültig entscheiden.
Wie erfolgt die Aufteilung der Haushaltsgegenstände?
Alleineigentum hat eine große Bedeutung.
Jeder Ehegatte darf die Gegenstände, die er mit in die Ehe gebracht hat, auch wieder mitnehmen. Diese stehen ebenso wie persönliche Gegenstände im Alleineigentum des betreffenden Ehegatten.
Gemeinsame Haushaltsgegenstände sind aufzuteilen
Für die Gegenstände, die während der Ehezeit gemeinsam angeschafft wurden, gilt der Grundsatz, dass diese unter den Ehegatten aufzuteilen sind.
Sollten die Parteien sich nicht einigen können, so kann ein gerichtliches Verfahren zur Klärung dieser Streitigkeit vor dem Familiengericht eingeleitet werden.
Wie lang darf ich nach der Trennung die zuletzt geführten Steuerklassen beibehalten?
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die Ehegatten getrennt haben, können Sie noch die zur Ehezeit bestehende Steuerklasse behalten.
Der Jahreswechsel erfordert den Wechsel der Steuerklassen.
Nach dem Jahreswechsel müssen die Ehegatten die Steuerklasse wechseln.
Jeder Ehegatte führt dann die Steuerklasse 1. Sollten minderjährige Kinder im Haushalt eines Ehegatten wohnen, führt dieser die Steuerklasse 2. Soweit ein Ehegatte nach dem Steuerklassenwechsel Ehegattenunterhalt zahlt, kann er diesen als Sonderausgaben im Rahmen des so genannten begrenzten Realsplitting steuermindernd geltend machen. Wichtig ist hierbei, dass die Steuergesetzgebung sehr schnelllebig ist. Sie sollten bei Zweifelsfragen Rat zur aktuellen Steuerlage einholen.
Wonach richten sich die Kosten eines Scheidungsverfahrens?
Bei einer Ehescheidung entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert, welcher sich durch das Vermögen der Ehegatten und den Streitgegenständen ermittelt.
Was versteht man unter Verfahrenskostenhilfe und wer ist anspruchsberechtigt?
Kann ein Ehegatte die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht nicht selbst tragen, kann er staatliche Unterstützung beantragen. Diese staatliche Unterstützung setzt neben der Bedürftigkeit auch voraus, dass die erforderlichen Unterlagen bei dem Verfahrenskostenhilfeantrag vorgelegt werden. Diese Unterlagen sind von Ihnen dem Gericht zur Verf
ügung zu stellen. Ebenso ist der Verfahrenskostenhilfeantrag von Ihnen auszufüllen. Dieser Antrag mitsamt Unterlagen wird dann dem Antrag des Rechtsanwalts beigefügt.
Sofern Verfahrenskostenhilfe gewährt wird, werden die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen.
Je nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt die Gewährung dieser Leistung entweder darlehensweise zinsfrei oder als Leistung des Staates vorläufig ohne eine entstehende Rückzahlungsverpflichtung Ihrerseits.
Im ersten Fall sind auf das Darlehen Raten zu zahlen, die sich an Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert, längstens jedoch vier Jahre lang.
Im Letzteren Fall wird vier Jahre lang nachgefragt, ob sich Ihre Leistungsfähigkeit erhöht hat. Gegebenenfalls wird dann doch noch eine Rückzahlung verlangt.
Der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kann durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.