Leben in der Ehewohnung

Wer darf weiter in der Ehewohnung leben?

Sollten die Ehegatten sich hier nicht einig werden, wer in der Wohnung bleibt und wie der Hausrat zu teilen ist, so kann das Amtsgericht hierüber für die Zeit der Ehe vorläufig und für die Zeit nach der Ehescheidung endgültig entscheiden.

Wie erfolgt die Aufteilung der Haushaltsgegenstände?

Jeder Ehegatte darf die Sachen, die er mit in die Ehe gebracht hat, auch wieder mitnehmen. Diese stehen ebenso wie persönliche Gegenstände im Alleineigentum des betreffenden Ehegatten. Für die Gegenstände, die während der Ehezeit gemeinsam angeschafft wurden, gilt der Grundsatz, dass diese unter den
Ehegatten aufzuteilen sind. Sollten die Parteien sich nicht einigen können, so kann zur Regelung der Angelegenheit gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. In der Regel ist eine einvernehmliche Lösung besser, als eine gerichtliche, auch wenn man mit dieser nicht zufrieden ist. Vor Gericht wird es beim Hausrat in der Regel nicht besser. Es ist ein typisches Verfahren, bei dem beide Seiten am Ende des Tages unzufrieden sind.