Kindesunterhalt bei Trennung

Wer ist verpflichtet Kindesunterhalt zu zahlen, wenn die Eltern sich trennen?

Der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, leistet Unterhalt in Form einer Geldleistung. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Versorgung des Kindes.

Welche Umstände sind maßgeblich für die Höhe des Unterhaltsanspruchs?

Die Höhe des Kindesunterhalts wird wesentlich durch das Einkommen des Zahlungspflichtigen unter Berücksichtigung seiner monatlichen Belastungen und durch das Alter des Kindes bestimmt.

Was regelt die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt. In den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen sind Kranken- und Pflegeversicherungskosten nicht mit enthalten. Diese sind bei privat krankenversicherten Kindern zusätzlich zum sog. Barunterhalt zu zahlen.

Wie viel Geld muss dem Unterhaltsverpflichteten verbleiben?

Er hat einen Anspruch auf den so genannten notwendigen Selbstbehalt.
Diese beträgt derzeit für Erwerbstätige mindestens 1.160,00 €. Aus diesem Betrag muss er seinen gesamten Lebensbedarf, also Miete, Kleidung, Telekommunikation Kosten für Vergnügungen bestreiten.

Was gilt, wenn der Unterhalt verpflichtete nicht genug Geld verdient?

Ist nicht genug Geld da, um alle Unterhaltsansprüche der Kinder entsprechend der Düsseldorfer Tabelle zu erfüllen, liegt ein Mangelfall vor.
Bei einem Mangelfall verbleibt dem Zahlungspflichtigen der angemessene Selbstbehalt. Der darüber hinausgehende Betrag wird anteilig auf die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder verteilt.

Gelten Besonderheiten wegen der derzeitigen Coronalage?

Maßgeblicher Zeitraum für die Unterhaltsberechnung eines Arbeitnehmers sind die letzten 12 Monate. Bei einem Selbstständigen die letzten drei Jahre. Eine Anpassung des Unterhalts ist nur bei dauerhafter Minderung des Einkommens vorstellbar. Wenn Sie vertiefende Informationen lesen möchten, empfehlen wir unseren Blogeintrag auf dieser Internetseite.

Welche Änderung tritt mit Volljährigkeit eines Kindes ein?

Auch ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich noch in einer Ausbildung befindet. Das kann eine Schulausbildung, eine Berufsausbildung oder ein Studium sein. In diesem Falle sind dann beide Elternteile zahlungspflichtig.
Die Eltern haften ab dem 18. Geburtstag anteilig für den Barunterhaltsanspruch des Kindes, wobei sich die Haftung der Eltern für den Unterhalt im Prinzip nach dem Verhältnis der Höhe der beiderseitigen Einkünfte bestimmt.

Was ist ein vollstreckungsfähiger Unterhaltstitel/eine Jugendamtsurkunde?

Ein Unterhaltstitel ist eine Urkunde, in der der verpflichtete Elternteil schriftlich anerkennt, in welcher Höhe er verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen. Der Unterhaltsberechtigte hat einen Anspruch darauf, dass der zu zahlende Unterhalt tituliert wird. Dieses schriftliche Anerkenntnis kann in notarieller Form oder in Form einer Jugendamtsurkunde erfolgen. Auch jedes Urteil zum Unterhalt ist ein Vollstreckungstitel. Aufgrund eines Unterhaltstitels hat der Unterhaltsberechtigte die Möglichkeit seine Zahlungsanspruch gegenüber dem zur Zahlung verpflichteten Elternteil im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, wenn dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Die Zwangsvollstreckung wird zumeist in der Weise durchgeführt, dass ein Gerichtsvollzieher den Geldbetrag eintreibt oder das Gehalt des Unterhaltsverpflichteten bei dessen Arbeitgeber gepfändet wird.

Was versteht man unter Ausbildungsunterhalt?

Kinder haben bis zum Abschluss einer ersten vollständigen Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Dies ist unabhängig davon, ob das Kind minderjährig oder bereits volljährig ist. Erzielt ein Kind aufgrund der Ausbildung Einkommen, ist das auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Das Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil gezahlt und zwar an den, bei dem sich das Kind ständig aufhält. Im Grunde genommen haben aber beide Elternteile Anspruch jeweils auf die Hälfte des Kindergeldes. Um diese Aufteilung herbeizuführen, wird der hälftige Anteil des Kindergeldes des unterhaltsverpflichteten Elternteils von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsbetrag abgezogen. Es besteht dann nur eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der Differenz.