Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Anspruch auf Elternzeit oder wie es früher genannt wurde Erziehungsurlaub, hat jeder Arbeitnehmer, der mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und das Kind selbst betreuen und erziehen möchte. Dies gilt auch bei adoptierten Kindern, ebenso wie bei Kindern in Vormundschaft bzw. in Pflegschaft.
Kann Elternzeit nur in Vollzeitarbeitsverhältnissen beansprucht werden?
Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis beansprucht werden, also auch bei befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeitsverträgen oder auch von geringfügig Beschäftigten. Weiterhin können Auszubildende, Umschüler und in Heimarbeit beschäftigte Elternzeit verlangen.
Wie lange kann Elternzeit beantragt werden?
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum Ablauf des dritten Lebensjahres des Kindes, wobei ein Teil von bis zu 12 Monaten bis zum achten Lebensjahr aufgeschoben werden kann.
Wann beginnt der Anspruch auf Elternzeit?
Mütter können die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfristen nehmen. Der Vater kann die Elternzeit bereits nach der Geburt des Kindes, also auch schon während der Mutterschutzfrist beanspruchen. Die Eltern können jeweils frei entscheiden, ob sie jeweils von einem Elternteil oder aber von beiden oder abwechselnd genommen werden soll. Insgesamt darf jedoch auch hierbei der 3-Jahreszeitraum pro Kind nicht überschritten werden.
Wann muss Elternzeit geltend gemacht werden?
Will die Mutter die Elternzeit direkt nach der Mutterschutzfrist antreten, so muss der Antrag spätestens sechs Wochen vorher gestellt werden. Gleichzeitig muss sie hierbei angeben, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren sie die Elternzeit begehrt. Wollen die Eltern die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen, so müssen sie dies spätestens acht Wochen vorher bei dem Arbeitgeber anzeigen.
Wie muss die Elternzeit beantragt werden?
Die Anmeldung der Elternzeit muss schriftlich erfolgen. Der Arbeitnehmer sollte sich daher den schriftlichen Antrag auf Elternzeit vom Arbeitgeber quittieren lassen, ist dies nicht möglich, sollte der Antrag wenigstens mit Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein dem Arbeitgeber zugestellt werden.